Verschwiegenheitspflicht


Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Inhalte, die mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit bekannt werden, darf ich daher grundsätzlich nicht weitergeben. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber staatlichen Stellen. Aus diesem Grund haben Rechtsanwälte sogar gegenüber Gerichten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

 

Was Sie mir anvertrauen, ja sogar die Tatsache, dass Sie mich beauftragt haben, bleibt also vertraulich.

Vorgehen bei der Mandatierung


Wenn Sie mich beauftragen möchten, empfehle ich Ihnen, zunächst einen Termin zu vereinbaren. Erreichen können Sie mich per E-Mail oder Telefon oder Sie nutzen das Kontaktformular auf meiner Homepage.

 

Bei der Vereinbarung der Termins kann ich Ihnen dann in der Regel bereits sagen, welche Angaben und Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Mandates nötig sind.

Vor dem ersten Gespräch


Je besser das erste Gespräche vorbereitet ist, desto besser können wir Ihre Angelegenheit besprechen und desto effektiver und zügiger kann ich Ihre Anliegen bearbeiteten. Überlegen Sie sich daher, welche Fragen und Faten erörtert werden sollen. Machen sie sich ruhig hierzu Notizen, damit Sie bei der Besprechung nichts Wesentliches vergessen.

 

Ich empfehle Ihnen, zur Besprechung alle Unterlagen mitzunehmen, die aus Ihrer Sicht wichtig sind. Teilweise werde ich Sie auch schon im Voraus darauf hinweisen können, dass bestimmte Dokumente oder Informationen benötigt werden. Diese sollten Sie in jedem Fall dabei haben.

 

Am Ende des ersten Gesprächs steht in der Regel die Entscheidung, wie weiter vorgegangen werden soll. Ist z.B. eine Klage sinnvoll oder kostet Sie nur Zeit und Nerven? Die Pflicht eines Anwalts ist es, Ihnen nicht nur aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sondern Ihnen auch die Risiken darzulegen. Sind die Erfolgsaussichten eines Vorgehens nicht ausreichen, sehe ich es als meine Pflicht, Ihnen hiervon abzuraten.

 

 

Kosten


Die Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit orientieren sich grundsätzlich am Gegenstandswert, also an dem Betrag, um den es geht.

 

Es ist jedoch in vielen Fällen auch möglich und sinnvoll, eine Vergütung auf Basis des Zeitaufwandes zu vereinbaren. Vor allem in Fällen aus dem Bereich Erbrecht halte ich dieses Vorgehen in der Regel für die angemessene Lösung. Damit die Kosten für Sie kalkulierbar bleiben, kann auch gern ein Zeitlimit vereinbart werden.

 

Darüber hinaus ist es möglich, für eine Erstberatung, also die erste Einschätzung Ihres Anliegens eine faire Pauschale zu vereinbaren (maximal EUR 190,00, je nach Umfang und Zeitaufwand).

 

Haben Sie keine Scheu, mich bereits bei der Mandatierung nach den zu erwartenden Kosten zu fragen.